Wir gehen in die Ferien und möchten die Meldeadresse dementsprechend vorübergehend ändern. Müssen wir das schriftlich melden?
Ja, wir bitten Sie, dies schriftlich zu melden. Nicht zuletzt um Hörfehler auszuschliessen.
Kann man Ihre Alarmzentrale besichtigen?
Selbstverständlich - wir laden Sie gerne zur Besichtigung unserer Alarmzentrale ein. Es handelt sich dabei um die Grösste und Modernste in der Schweiz. Sie werden mit Sicherheit beeindruckt sein. Aus Sicherheits- und auch organisatorischen Gründen ist ein Besuch jedoch nur nach Voranmeldung möglich.
Wie sind bei Ihnen die verschiedenen Schichtzeiten eingeteilt?
Die Schichten sind überlappend: Die Frühschicht dauert von 06:00 bis 14:30 Uhr, die Spätschicht von 14:00 bis 22:30 Uhr und zuletzt die Nachtschicht von 22:00 bis 06:30 Uhr.
Was für Signale erkennen Ihre Systeme?
Unsere Systeme sind in der Lage, von allen gängigen Übermittlungssystemen Signale zu empfangen. Falls Sie genauere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an unseren Herrn Marco Pompa, Tel. 044 637 37 37.
Wann machen Sie bei Certas Betriebsferien?
Kann man ein Sicherheitsbedürfnis in die Ferien schicken? Betriebsferien gibt es bei uns nicht. Wir sind für Sie da und erbringen unsere Dienstleistungen in der Alarmzentrale 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, ganz in Ihrem Sinne.
In Ihrem Dienstleistungsangebot habe ich etwas über «Weisungen» gelesen. Was versteht man darunter genau?
Die «Weisungen» bilden einen wichtigen Vertragsbestandteil, denn darin wird festgehalten, wie Certas im Alarmfall handelt.
Was unterscheidet Certas von ihren Mitbewerbern?
Certas überzeugt auf vielfältigste Weise: